PCB-haltige Abfälle nach (PCBAbfallV) sind Abfälle mit mehr als 50 mg/kg an PCB. Eine Vermischung von Abfällen ist nach KrW-/AbfG verboten. Die erforderliche Probenahme und Laboranalytik für die Entsorgung bieten wir Ihnen gerne an.
KAT Umweltberatung GmbH
LAGA-Merkblatt: Entsorgung von PCB-haltigen Reststoffen und Abfällen
Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Nr. 24
vom Februar 1992
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)- Arbeitsgruppe »PCB-haltige Abfälle«
1 Anwendungsbereich
Dieses Merkblatt ist anzuwenden bei der Entsorgung von PCB-haltigen Reststoffen und Abfällen.
Unter PCB im Sinne dieses Merkblattes gelten die
tri-bis deka-chlorsubstituierten Biphenyle.
(K 16 bis K 209 nach Kongeneren-Liste von Ballschmiter und Zell).
Weiterhin ist dieses Merkblatt für die Entsorgung von Polychlorbenzyltoluole, z. B. Ugilec 141 (TCBT), heranzuziehen.
2 Einsatzgebiete von PCB
Polychlorierte Biphenyle (PCB) werden seit 1929 industriell gefertigt. Bedingt durch das Herstellungsverfahren entsteht immer ein Gemisch von PCB mit unterschiedlichem Chlorierungsgrad und unterschiedlicher Isomerie.
Für die Verwendung als Kühl- und Isolierflüssigkeit in Transformatoren wurden PCB mit Chlorbenzolen gemischt. Diese Mischungen bezeichnet man mit dem Sammelnamen »Askarel«.
Aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Eigenschaften (gute Wärmeleitfähigkeit, hohe Dielektrizitätskonstante, Alterungsbeständigkeit, Flammwidrigkeit) boten PCB verschiedene technische Einsatzmöglichkeiten vor allem als Isolier- und Kühlmittel im Elektrosektor (»geschlossene Systeme«).
Daneben wurden PCB in sogenannten »offenen Systemen«, z. B. als Weichmacher in der Farben- und Lackindustrie und als Zusatz für Schmier- und Spachtelmassen verwandt.
Später wurde durch die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (10. BImSchV vom 26. Juli 1978, BGBl. I S. 1138) der Einsatz von PCB im wesentlichen auf die folgenden »geschlossenen Systeme« beschränkt:
- Transformatoren, Widerstände, Drosselspulen,
- große Kondensatoren (>1 kg Gesamtgewicht),
- kleine Kondensatoren (wobei ein bestimmter Chlorgehalt der PCB nicht überschritten werden durfte),
- Hydraulikanlagen für untertägige Bergwerksanlagen.
Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen mit PCB-Gehalten von mehr als 50 mg/kg ist in der Bundesrepublik Deutschland nach der PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung vom 18. Juli 1989 (BGBl. I S. 1482) untersagt.
Ausgenommen von dem Verbot nach § 2 sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 die Verwendung einschließlich der innerbetrieblichen Instandhaltung der bei Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebrachten
a) Kondensatoren mit mehr als einem Liter PCB-haltiger Flüssigkeit längstens bis zum 31. Dezember 1993,
b) Erzeugnisse nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 bis zu ihrer Außerbetriebnahme, längstens bis zum 31. Dezember 1999.
PCB werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1983 nicht mehr hergestellt.
3 Reststoff-, Abfallaufkommen
PCB-haltige Reststoffe und Abfälle lassen sich beispielhaft wie folgt einteilen:
Elektro-Bereich
- außer Betrieb genommene, mit PCB-haltigen Kühl- und Isolierflüssigkeiten gefüllte Transformatoren und Kondensatoren,
- Transformatoren und große Leistungskondensatoren nach Ablassen der PCB-haltigen Kühl- und Isolierflüssigkeit,
- PCB-haltige Kühl- und Isolierflüssigkeit aus Transformatoren sowie aus großen Leistungskondensatoren,
- PCB-haltige Lösemittel und Spülflüssigkeiten, die beim Reinigen der entleerten Transformatoren anfallen,
- PCB-haltige Kleinkondensatoren z. B. aus Leuchten und Haushaltsgeräten,
- mit PCB verunreinigte Betriebsmittel, die bei der Handhabung anfallen (Reparatur, Wartung, Umfüllen, Entsorgen),
Bergbau-Bereich
- PCB-haltige Flüssigkeiten und Filterrückstände aus Wartung und Reparatur von Hydraulikanlagen im Bergbau,
- PCB-verunreinigte Betriebsmittel,
- PCB-haltige mineralische Schlämme.
sonstige Bereiche
- PCB-haltige Altöle,
- PCB-haltige feste Abfälle (z. B. verunreinigte Betriebsmittel, Shredderleichtfraktion, Bauschutt, Böden),
- PCB-haltige Produktionsabfälle.
4 Entsorgungsmöglichkeiten
Als Verfahren, PCB-haltige Reststoffe und Abfälle zu entsorgen, kommen derzeit
- thermische Verfahren,
- chem./physikal. Verfahren,
- untertägige Ablagerung
in Betracht.
5 Empfehlungen
5.1 Transformatoren mit Askarel-Füllung und große Leistungskondensatoren
Diese Geräte sind nach ihrer endgültigen Außerbetriebnahme als Abfall gemäß den nachstehenden Vorgaben (a bis d) zu entsorgen. Ein Umfüllen ist nicht gestattet.
Die Entsorgung erfolgt in zwei Schritten:
1. Vorbehandlung der Geräte (Ablassen der Flüssigkeit)
2. Endgültige Entsorgung der abgelassenen Flüssigkeit und der entleerten Gehäuse.
Ein Export - auch zum Zwecke des Wiedereinsatzes - ist nicht statthaft.
Entsorgungshinweise:
a) Die Entsorgung der abgelassenen Kühl- und Isolierflüssigkeiten erfolgt gemäß Ziff. 5.2.
b) Die entleerten Gehäuse sind derzeit in der Untertagedeponie der Firma Kali und Salz AG in Herfa-Neurode abzulagern. Bei geeigneter Dekontaminierung ist eine Verwertung möglich.
c) Für die Zwischenlagerung und Vorbehandlung ist auf die nach AbfG oder BImSchG zugelassenen Anlagen zu verweisen (Anlage 1).
Die Entsorgung von Transformatoren und Kondensatoren unterliegt der behördlichen Überwachung (§ 11 AbfG).
d) Der Transport PCB-gefüllter Transformatoren und Kondensatoren erfolgt nach GGVS/GGVE, Kl. 6.1 Ziffer 17a in Verbindung mit den Ausnahmeregelungen nach §§ 5 und 7.
Die vorstehenden Empfehlungen betreffen Lösungsmöglichkeiten für die aktuellen Probleme zur Entsorgung von PCB-haltigen Reststoffen und Abfällen. Aus abfallwirtschaftlichen Erwägungen sowie aus Gründen der Vorsorge erscheint es zweckmäßig, alle Maßnahmen, die eine umweltgerechte Rückgewinnung der Wertstoffe in Transformatoren zum Ziel haben, zu unterstützen.
Sofortige und frühzeitige Entsorgungen sollen herbeigeführt und gefördert werden.
5.2 Flüssige PCB-haltige Reststoffe/Abfälle
PCB-haltige Kühl- und Isolierflüssigkeiten aus Transformatoren mit Askarel-Füllung und großen Leistungskondensatoren.
Zur Entsorgung sind bis auf weiteres folgende Anlagen zugelassen:
- Verbrennungsanlage der Firma Bayer AG, Leverkusen,
- Hydrieranlage der Firma Kohleoel-Anlage Bottrop GmbH, Bottrop,
- Verbrennungsanlage der Firma Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern mbH (GSB), Ebenhausen,
- Verbrennungsanlage der BASF AG, Ludwigshafen.
Die Firma
Abfallbeseitigungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR), Essen,
hat für ihre Verbrennungsanlagen in Herten (NRW) die entsprechende Zulassung beantragt.
5.3 PCB-verunreinigte Transformatoren mit mineralölhaltiger oder synthetischer Kühlflüssigkeit
Die Entsorgung erfolgt nach dem LAGA-Merkblatt:
»Entsorgung von PCB-verunreinigten Transformatoren mit mineralölhaltiger oder synthetischer Kühlflüssigkeit« (Stand 1991).
5.4 PCB-haltige Kleinkondensatoren
PCB-haltige Kleinkondensatoren werden derzeit in der Untertage-Deponie Herfa-Neurode abgelagert.
Die Erfassung und Sammlung der Geräte erfolgt nach den LAGA-Merkblättern
- »Entsorgung PCB-haltiger Kleinkondensatoren« und
- »Entsorgung von Haushaltsgeräten mit PCB-haltigen Kleinkondensatoren«.
5.5 PCB-kontaminierte Altöle und sonstige flüssige Abfälle
Die Behandlung von Altölen erfolgt nach den Bestimmungen des § 5a AbfG in Verbindung mit der Altölverordnung vom 27. Oktober 1987. Danach unterliegen Altöle mit einem PCB-Bestimmungswert £ 4 mg/kg (Bestimmungswert nach DIN 51 527, entsprechend einem PCB-Gehalt £ 20mg/kg im Sinne der Verordnung) keinen besonderen Beschränkungen.
Für höher kontaminierte Altöle und sonstige flüssige Abfälle ergeben sich derzeit drei Möglichkeiten:
- thermische Nutzung in einer Anlage mit einer entsprechenden Genehmigung nach § 4 BImSchG.
- Zerstörung der PCB z. B. durch Natrium, Natriumalkoholat, Calciumoxid oder Salpetersäure. Das so behandelte Material sollte der Verwertung zugeführt werden.
- Hydrierung (s. 5.2)
- Verbrennung als Sonderabfall (s. 5.2)
5.6 Sonstige feste, PCB-haltige Abfälle (z. B. verunreinigte Betriebsmittel, Shredderleichtfraktion, Bauschutt, Böden)
Diese Abfälle sind nach den jeweils gültigen Bundes- oder Landesvorschriften abzulagern oder thermisch zu behandeln.
Für die Entsorgung dieser Abfälle stehen - je nach Gehalt an PCB - verschiedene Verfahren zur Verfügung:
- biologischer Abbau,
- chem./phys. Behandlung,
- thermische Behandlung,
- Ablagerung.
Anlage 1
Anschriften von Unternehmen, die im Besitz einer Genehmigung bzw. Zulassung zur Zwischenlagerung bzw. Vorbehandlung von PCB-Transformatoren und/oder PCB-Kondensatoren sind
Berliner Stadtreinigungs-Betriebe
Abteilung Labor
Freiheit 24 - 25
13597 Berlin
Telefon (030) 33004-1
(Zwischenlager für PCB-Kleinkondensatoren und PCB-gefüllte Kondensatoren
bis 40 kg Einzelgewicht in Berlin)
Lepkojus
Sondermüll-Recycling und -Beseitigungs GmbH
Kanalstr. 47 - 51
12357 Berlin
Telefon (030) 6616088
Telefax (030) 6619064
Überlandwerk Nord-Hannover Aktiengesellschaft
Transformatoren-Dienstleistungszentrum
Stresemannstr. 48
28207 Bremen
Telefon (0421) 4493-0
EES Jürgen Scholz GmbH
Transformatorentechnik
Sportallee 66
22335 Hamburg
Telefon (040) 5009208-09
Telex 212542 ees d
Telefax (040) 502635
L & Z Entsorgungsdienste für Starkstromanlagen
GmbH
Bismarckstraße 54/56
Postfach 210808
67059 Ludwigshafen/Rhein
Telefon (0621) 523091
Telefax (0621) 514119
Richard Buchen GmbH
Emdener Straße 278
50735 Köln
Telefon (0221) 71770
Telex 52501
Telefax (0221) 7177110
Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll
in Bayern mbH (GSB)
Transformatoren/Kondensatoren Behandlungsanlage
bei Fa. Starkstrom Gerätebau GmbH
Ohmstraße 36
93055 Regensburg
Telefon (0941) 7881
Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen
in Rheinland-Pfalz (GBS)
Große Langgasse 1a
55116 Mainz
Telefon (06233) 77060
Telex 468637
Telefax (062) 3371339
Fa. Rolf Märtens GmbH u. Co. KG - Sondermüll
Strotthoffkai 18
28309 Bremen
Telefon (0421) 455095
Telefax (0421) 455098
Siemens AG
Transformatoren Werk Kirchheim
Produkt-Service
Cruismannstr. 48
44807 Bochum
Telefon (0234) 531165
Telex 234365 TUK
Telefax (0234) 533299
ABB Service GmbH Dortmund
Kanalstr. 25
44147 Dortmund
Telefon (0231) 9972280
Telefax (0231) 9972267
ABB Kondensatoren GmbH
Bremecketal
59929 Brilon
Telefon (02961) 7820
Telex 84666
Telefax (02961) 78249
Schorch GmbH
Breite Straße 131
41238 Mönchengladbach
Telefon (02166) 4550
Telex 852856
Telefax (02166) 248880
Polygraph Contact GmbH
Zweinaundorfer Str. 59
04318 Leipzig
Telefon (0341) 2311213
Telefax (0341) 2312146
Anlage 2
Hinweise auf einschlägige Gesetze und Vorschriften für den Umgang mit PCB und die Entsorgung von PCB-haltigen Abfällen
- Richtlinie des Rates vom 6. April 1976 über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und Terphenyle (76/403/EWG).
- Richtlinie des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (76/769/EWG).
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur vierten Änderung der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen vom 23. Januar 1980.
- EG-Richtlinien 9181/88
85/467/EWG vom 1.10.85
87/101/EWG vom 22.12.86.
- Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Beseitigung der PCB und PCT der EG (KOM88) 559 endg.-SYN161 vom 3. Nov. 88 Prs. 595/88.
- Gesetz über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallgesetz - AbfG) vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410).
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880).
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG) vom 14. März 1990 (BGBl. I S. 521).
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vom 31. August 1991 (BGBl. I, Nr. 52, S. 1838).
- Verordnung zur Bestimmung von Abfällen nach § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes (Abfallbestimmungs-Verordnung - AbfBestV) vom 3. April 1990 (BGBl. I. S. 614).
- Verordnung zur Bestimmung von Reststoffen nach § 2 Abs. 3 des Abfallgesetzes (Reststoffbestimmungs-Verordnung - RestBestV) vom 3. April 1990 (BGBl. I S. 631).
- Verordnung über das Einsammeln und Befördern sowie über die Überwachung von Abfällen und Reststoffen (Abfall- und Reststoffüberwachungsverordnung - AbfRestÜberwV) vom 3. April 1990 (BGBl. I S. 648).
- Verordnung über gefährliche Stoffe (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1470).
- PCB-, PCT-, VC-Verbotsverordnung vom 18. Juli 1989 (BGBl. I S. 1482).
- Zweite allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall), Teil 1: Technische Anleitung zur Lagerung, chemisch/physikalischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen vom 12. März 1991 (GMBl. S. 137).
- TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang, Ausgabe Oktober 1989 (BArbBl. 10/1989 S. 48).
- TRGS 518 - Elektroisolierflüssigkeiten, die mit PCDD oder PCDF verunreinigt sind, Ausgabe Oktober 1989 (BArbBl. 10/1989 S. 52).
- TRGS 900 MAK-Werte 1990
Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und Biologische Arbeitsstofftoleranzwerte der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Ausgabe Dezember 1990 (BArbBl. Nr. 12/1990 S. 35).
- LAGA-Merkblatt: » Entsorgung von Haushaltsgeräten mit PCB-haltigen Kleinkondensatoren« (Stand Nov. 1989).
- LAGA-Merkblatt: »Entsorgung von PCB-verunreinigten Transformatoren mit mineralölhaltiger oder synthetischer Kühlflüssigkeit« (Stand 1991).
- Empfehlung der LAGA: » Entsorgung PCB-haltiger Kleinkondensatoren« (Stand April 1989).
- Hinweise zum Umgang mit PCB
Herausgegeben vom Niedersächsischen Sozialminister, Hannover, Okt. 1983.
- Merkblatt C 29 Kühn-Birret
Verlag Moderne Industrie, München.