Schäden durch Wasser |
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Weitere Informationen zum Thema Grundwasser / Stau- und Sickerwasser finden Sie unter Grundstück - Wasser. Grundwasser,
Stauwasser, Sickerwasser |
Es existiert keine allgemein (juristisch, hydrogeologisch, hydrologisch) anerkannte Definition des Begriffes Grundwasser. In der Praxis wird jedoch unterschieden zwischen Wasser, welches die Porenräume des Bodens zusammenhängend ausfüllt (Grundwasser), Wasser, welches zeitweise in Bodenbereichen auftritt und die Hohlräume ausfüllt (Stauwasser) und Wasser, welches sich der Schwerkraft folgend im Boden nach unten bewegt (Sickerwasser). Schichtwasser ist entweder dem (permanent vorhandenem) Grundwasser oder dem (zeitweise vorhandenem) Stauwasser zuzurechnen.
Bei nicht angepasster Bauausführung kann Wasser zu Bauschäden bis
hin zur Zerstörung des Bauwerks führen.
Wassereintritt oder Durchfeuchtung von unterirdischen Bauteilen kann eine oder mehrere der folgenden Ursachen haben:
Die entstehenden Schäden reichen von einzelnen fleckweisen Verfärbungen, Putzabbröckeln bis zu unter Wasser stehenden Kellern oder Tiefgaragen. Feuchte Baustoffe bieten ggf. auch günstige Bedingungen für Schimmelwachstum.
Neben der Prüfung der Tiefgeschosse auf vorhandene Schäden ist es wesentlich zu überprüfen, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen gegen Wasser auch in Zukunft ausreichend sein werden. Als Ursachen für zukünftige Anstiege des Grundwassers kommen dabei insbesondere in Betracht:
Einen Anhaltspunkt für Grundwasserstände in der Vergangenheit bieten z.B. die Kellertiefen benachbarter Altbauten und Bodenverfärbungen (rostige Bodenverfärbungen weisen auf zeitweise vorhandenes Wasser in den entsprechenden Bodenschichten hin).
Allgemeine Informationen über Grundwasserstände erhält man meist bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde (Landratsamt, Stadtverwaltung).
Beton, Mörtel und Putz sowie unterirdische Rohrleitungen können durch Wasser bzw. dessen Inhaltsstoffe angegriffen werden. Dies beruht einerseits auf einer kalklösenden Wirkung des Wassers am Zement bzw. Beton, andererseits auf einer treibenden Wirkung (vorwiegend durch Sulfat), die Beton von innen zerstören kann.
Bei einer geplanten Gründung wird daher evtl. in diesem Niveau vorkommendes Wasser auf Betonaggressivität untersucht. Durch entsprechende Zusammensetzung des Betons oder Abdichtung kann dann drohenden Schäden entgegengewirkt werden.
Hinweise auf eine aggressive Wirkung des Wassers bzw. ungenügenden Schutz sind Abscheidungen und Ausblühungen auf der Betonoberfläche (Kalk, Salpeter).
Mehr zu Betonaggressivität des Grundwassers finden Sie im Kapitel Grundstück.
Wasser im Boden kann über die Bodenfeuchte die Tragfähigkeit und Standfestigkeit von Bodenschichten beeinflussen oder durch Ausspülung zu Setzungen führen.
Eine Erhöhung des Wassergehaltes in bindigen Bodenschichten (z.B. durch Grundwasseranstieg oder Versickerung) führt zu einer Verminderung der Tragfähigkeit. Dies kann Setzungen auslösen und zu Bauschäden führen.
Bei anfälligen Böden mit Schluffanteil und ungünstiger Kornabstufung kann durch Sickerwasser oder durch eine Änderung des Grundwassergefälles (durch z.B. Pumpmaßnahmen) eine Verlagerung oder Ausspülung des Feinanteils bewirkt werden, was ebenfalls zu Setzungen führen kann.
Bekannter sind Setzungen des Baugrundes aufgrund von Grundwasserabsenkungen. Besonders anfällig dafür sind organogene Böden bzw. Bodenschichten (Torfe, Mudden, Altlauffüllungen). Diese bieten generell einen sehr schlechten Baugrund. In ehemaligen Flußtälern treten solche Zonen häufig auf; Altlauffüllungen können auch durch mehrere Meter mächtige Bodenlagen überdeckt sein. Manchmal sind solche Zonen bereits durch Senken im Gelände erkennbar.
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