icheck/Menue  Gebäude Schadstoffe im Gebäude


Trinkwasserleitungen

Diese Seite ist ein Dokument mit Informationstext

Homepage

KAT Umweltberatung GmbH

 

 Allgemeines
 Trinkwasserleitungen aus Blei
 Trinkwasserleitungen aus Kupfer
 Trinkwasserleitungen aus Asbestzement
 Teerbeschichtete Trinkwasserleitungen
 Rechtliche Regelungen

 

Allgemeines

Es existiert bisher kein Material, welches zum Einsatz in Trinkwasserleitungen unter allen Bedingungen uneingeschränkt zu empfehlen ist. In Abhängigkeit von den Eigenschaften des eingespeisten Wassers (Härte, pH-Wert) kann es vor allem bei Metallrohren zu unerwünschten Freisetzungen von Metallen ins Trinkwasser kommen.

Besonders ungünstig sind dabei Verbindungsstellen zu bewerten, an denen verschiedene Metalle nebeneinander installiert sind (Rohrübergänge, Lötstellen). An diesen Stellen kann es durch elektrolytische Effekte zu Lösungserscheinungen am unedleren Metall kommen.

 

Trinkwasserleitungen aus Blei

Blei wurde früher aufgrund der guten Verarbeitbarkeit häufig als Werkstoff für Trinkwasserleitungen eingesetzt. Aufgrund der Gesundheitsbeeiträchtigung durch Blei bereits in geringen Mengen wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser in der Trinkwasserverordnung (TVO) auf 40 µg/l festgelegt. Die Wasserversorger garantieren die Unterschreitung dieses Wertes bis zur Übergabe an den Hauswasseranschluß. Bei Hausinstallationen aus Blei kann der Wert überschritten werden.

Besonders in Verbindung von Bleirohren (oder Bleilot) mit Kupferrohren kann durch elektrolytische Wirkung eine sehr starke Freisetzung von Blei ins Trinkwasser vorkommen.

Weitere Faktoren, die eine Bleifreisetzung begünstigen, sind weiches saures Wasser, langen Standzeiten in der Leitung, geringe Fließgeschwindigkeit und höhere Temperaturen. Auch beim Einbau von Entkalkungsanlagen kann es durch Auflösung der in älteren Rohren bestehenden Schutzschicht zu sehr hohen Bleifreisetzungen kommen.

Auch wenn keine verbindliche gesetzliche Regelung vorliegt, die den Austausch von Bleirohren in der Trinkwasserinstallation fordert, sollte aufgrund der möglichen Gefährdung ein Austausch angestrebt werden. Bei vermieteten Objekten besteht überdies nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg bei Bleirohren in der Trinkwasserinstallation ggf. ein Anspruch auf Mietminderung. Nach der 2003 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung (TVO) sind die Grenzwerte am Wasserhahn des Verbrauchers einzuhalten. Der Grenzwert für Blei sinkt schrittweise von 4 µg/l über 2,5 µg/l ab 2003 bis auf 1 µg/l ab 2013.

 

Trinkwasserleitungen aus Kupfer

Kupfer ist ein auch heute noch häufig verwendeter Werkstoff für Trinkwasserinstallationen. Kupfer stellt ein lebensnotwendiges Spurenelement dar, kann jedoch in größeren Mengen zu Vergiftungen führen.

Bei Erwachsenen wird überschüssiges Kupfer ausgeschieden, bis ins Kleinkindalter wird es jedoch in der Leber gespeichert.

Der in der TVO angegebene Richtwert von 3 mg/l garantiert bei Unterschreitung keineswegs unbedenkliche Verwendbarkeit des Wassers für Kleinkinder und Säuglinge; ab etwa 0,8 mg/l können gesundheitliche Störungen auftreten.

Die Freisetzung von größeren Mengen an Kupfer aus Wasserleitungen geschieht vor allem unter folgenden Bedingungen:

Laut TVO sind "die Werkstoffe Kupfer und verzinkter Stahl in Abhängigkeit von der Wasserqualität nur entsprechend dem Stand der Technik zu verwenden oder einzusetzen." Bei weichen oder sauren Wässern in Verbindung mit Installationen aus Kupfer ist somit eine Untersuchung des Wassers (Probenahme nach 12 Stunden Standzeit, Ansäuerung der Probe nach Rücksprache mit Labor) anzuraten. Nach der 2003 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung (TVO) sind die Grenzwerte am Wasserhahn des Verbrauchers einzuhalten. Für Kupfer wird erstmalig ein Grenzwert von 2 mg/l festgelegt, dessen Einhaltung bei einem pH-Wert unter 7,4 nachzuweisen ist.

 

Trinkwasserleitungen aus Asbestzement

Trinkwasserleitungen aus Asbestzement können in Ausnahmefällen noch vorhanden sein.

Eine direkte gesundheitliche Gefährdung durch Aufnahme von Asbestfasern über das Trinkwasser besteht nicht, da Asbest nur bei inhalativer Aufnahme (Einatmen) zu Gesundheitsschäden führt. Mittelbar können jedoch z.B. beim Trocknen von Wäsche Asbestfasern in geringen Mengen freigesetzt werden.

Dies gilt jedoch nicht bei Abwasserrohren aus Asbestzement, die noch häufig anzutreffen sind und keiner Sanierungspflicht unterliegen..

 

Teerbeschichtete Trinkwasserleitungen

In den letzten Jahren rückten immer wieder Belastungen des Trinkwassers durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in die Diskussion, die von teerhaltigen Innenbeschichtungen älterer Trinkwasserrohre herrührten. Diese Rohre wurden jedoch nicht in der Hausinstallation verwendet.

Der in der TVO verankerte Grenzwert von 0,1 µg PAK/l wird bei solchen Rohren meist nicht dauerhaft, sondern nur infolge von z.B. Druckstössen oder Reparaturen überschritten. Derart verunreinigte Wässer sind wegen der gleichzeitig mit den Teerauskleidungen abgelösten Rostpartikeln jedoch meist stark getrübt und daran auch einfach zu erkennen. In der neuen TVO wurde der Grenzwert für PAK von 0,2 auf 0,1 µg/l verschärft.

Der zuständige Wasserversorger kann über die mögliche Verwendung solcher Rohre im Versorgungsgebiet Auskunft geben.

 

Rechtliche Regelungen

Nach der neuen, 2003 in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung ist der Hauseigentümer für Verschlechterungen der Trinkwasserqualität durch die Hausinstallation verantwortlich. Er hat Verdachtsmomenten nachzugehen und falls erforderlich Abhilfe zu schaffen.

weiter: Künstliche Mineralfasern
zurück: andere Allergene
 

icheck/Menue  Gebäude Schadstoffe im Gebäude

© 2004  KAT Umweltberatung GmbH, icheck@katumwelt.de