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Insektizide

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 Allgemeines
 Einsatz von Insektiziden
 Messung und Bewertung von Insektiziden
 Sanierung
 Rechtliche Regelungen

 

Allgemeines

Insektizide in Gebäuden dienen dazu, Insektenbefall zu verhindern oder zu bekämpfen. Sie sind in vielen Fällen identisch mit Holzschutzmitteln. Sie kommen jedoch auch in anderen Zusammenhängen vor und können zu vergleichbaren gesundheitlichen Beschwerden wie Holzschutzmittel führen. Aus diesem Grund wurde ein eigenes Kapitel für diese Stoffgruppe geschaffen.

Häufig eingesetzte Wirkstoffe sind bzw. waren DDT, Chlorpyrifos, Lindan, Endosulfan, Eulan und Pyrethroide (Cypermethrin, Cyfluthrin, Dieldrin, Permethrin)

 

Einsatz von Insektiziden

Neben dem Einsatz als Holzschutzmittel (siehe dort) wurden und werden Insektizide zu Konservierungszwecken in Textilien und Teppichen eingesetzt. Somit können auch bei uns verbotene Wirkstoffe (DDT, Dieldrin) noch heute in Innenräume gelangen.

Bei der Bekämpfung von Ungezieferbefall können vor allem bei unsachgemäßer Anwendung oft große Mengen von Insektiziden ausgebracht worden sein.

 

Messung und Bewertung von Insektiziden

Da meist kein konkreter Verdacht bzgl. des Einsatzortes und der Art eingesetzter Insektizide besteht, bietet eine Hausstaubanalyse die Möglichkeit einer ersten Orientierung.

Bei Bestätigung eines diffusen Verdachts oder bei Kenntnis der eingesetzten Mittel und Einsatzorte ist es sinnvoll, gezielt Material- oder Luftproben zu entnehmen und zu untersuchen.

Die Bewertung einer erkannten Belastung durch Insektizide ist schwierig, und es existieren keine allgemein anerkannten Richtwerte für eine (noch) ungefährliche Raumluftbelastung. Insbesondere auch durch Wechselwirkung mit anderen Schadstoffen können Beschwerden auftreten.

Bei einer erkannten Belastung sollte daher bereits vor dem Kauf sachverständiger Rat eingeholt werden.

 

Sanierung

Die Sanierung von Insektizidbelastungen hat primär die Verringerung bzw. das Unterbinden von Ausgasungen als Ziel.

Als einzige verläßliche Methode hat sich dabei die komplette Entfernung der behandelten Materialien erwiesen; bei Textilien ist u. U. auch durch Waschen mit speziellen Dekontaminationsmitteln die Belastung deutlich zu reduzieren.

 

Rechtliche Regelungen

Zahlreiche chlororganische Pestizide wie Aldrin, Dieldrin, Heptachlor und DDT wurden bereits in den 70-er bis frühen 80-er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland als Pflanzenschutzmittel verboten. Zur Schädlingsbekämpfung in Räumen durften oder dürfen sie jedoch teilweise länger eingesetzt werden. Außerdem können sie über z.B. belastete Holzprodukte oder Textilien in Räume eingetragen worden sein.

Bis auf das Chemikaliengesetz und stoffbezogene Verbotsverordnungen existieren keine gesetzlichen Regelungen, die den Einsatz von gesundheitsschädlichen Insektiziden in Wohn-Innenräumen verbieten.

Das Bundesseuchengesetz regelt die Bekämpfung von potentiellen Krankheitsüberträgern und die einzusetzenden Bekämpfungsmittel in Bezug auf deren Wirksamkeit.

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