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Holzschutzmittel

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KAT Umweltberatung GmbH

 

 Allgemeines
 Einsatzbereiche von Holzschutzmitteln
 Erfassung und Bewertung von Holzschutzmitteln
 Sanierung von Belastungen durch Holzschutzmittel
 Holzschutzmittel beim Abbruch
 Rechtliche Regelungen

 

Allgemeines

Inhaltsstoffe vor allem früher eingesetzter Holzschutzmittel (PentaChlorPhenol, Lindan) haben sowohl in Bezug auf schädliche Auswirkungen bei Betroffenen wie auch im Hinblick auf kostenintensive Sanierungen eine traurige Berühmtheit erlangt. Aber auch bei gegenwärtig eingesetzten Inhaltsstoffen (Pyrethroiden) ist eine Unbedenklichkeit keineswegs gegeben.

Die Wirkstoffe chemischer Holzschutzmittel (HSM) wurden zunächst mit dem Ziel möglichst effektiver Giftwirkung auf holzangreifende Organismen entwickelt. Neben giftigen Salzen wurden lösemittelhaltige Zubereitungen mit vor allem PCP (bis Ende der 70-er Jahre), Lindan (bis Mitte der 80-er Jahre) und später vielfach Pyrethroiden (Permethrin, Cypermethrin, Deltamethrin) eingesetzt. Die lösemittelhaltigen Produkte emittieren über lange Zeiträume hinweg die giftigen Inhaltsstoffe und können zu verschiedensten gesundheitlichen Beschwerden führen. Die Salze wurden in Innenräumen seltener eingesetzt und verursachen im allgemeinen keine gesundheitlichen Beschwerden, da sie nicht ausgasen; sie sind lediglich bei Abbruchmaßnahmen relevant.

Neben den als Wirkstoffen enthaltenen Substanzen waren in Holzschutzmitteln oft auch hochgiftige polychlorierte Dibenzodioxine und Furane (PCDD/PCDF) als Verunreinigung enthalten. PCB wurden als Flammschutzmittel für Holzwerkstoffe angewendet, sie werden unter dem eigenen Kapitel PCB behandelt.

Viele der genannten Stoffe haben sowohl eine akut toxische Wirkung (in höheren Konzentrationen) als auch eine krebserzeugende oder allergene Wirkung.

 

Einsatzbereiche von Holzschutzmitteln

In Außenbereichen wurden teerölimprägnierte (kyanisierte) Hölzer eingesetzt; die Verwendung in Innenräumen ist nicht zulässig. Mittlerweile sind Teeröle zur Holzbehandlung weitestgehend verboten.

Vor allem für tragende Konstruktionen (Dachstühle, Deckenbalken) und im Außenbereich fanden Fluor-, Chrom- und Borsalze Verwendung. Für tragende Konstruktionen ist Holzschutz in der DIN 68800 "Holzschutz im Hochbau" und den Bauverordnungen der Länder vorgeschrieben.

In Innenräumen wurden lösemittelhaltige Holzschutzmittel vor allem seit den 50-er Jahren eingesetzt, als der private Hausumbau zunahm; sie wurden in diesem Zusammenhang auch häufig in Fällen eingesetzt, in denen kein Holzschutz erforderlich gewesen wäre. Auch die bis in die 80-er Jahre eingesetzten Holzanstriche enthielten häufig Biozide, wenn auch in geringeren Mengen als die entsprechend deklarierten HSM.

 

Erfassung und Bewertung von Holzschutzmitteln

Bei einer genauen Kenntnis, wo und welche Holzschutzmittel eingesetzt wurden, kann u.U. eine Sanierung (Entfernung) auch ohne weitere Messungen geplant werden.

Bei Verdacht auf Einsatz von lösemittelhaltigen Holzschutzmitteln oder wenn die Höhe der tatsächlichen Belastung ermittelt werden soll, ist zur ersten Orientierung eine Analyse des Hausstaubes sinnvoll, an dem die ausgasenden Schadstoffe adsorbieren.

Bei einer Bestätigung der Belastung und einer Sanierungsplanung sollte ein Meßprogram mit Analyse von Material und ggf. Luftproben vom Fachmann aufgestellt und ausgewertet werden.

Vom Bundesgesundheitsamt wurden 1991 Werte für die maximale Raumluftkonzentration von je 1 µg/cbm für PCP und Lindan empfohlen. Es kann jedoch schon bei geringeren Werten zu Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen, insbesondere bei sensibilisierten Personen.

 

Sanierung von Belastungen durch Holzschutzmittel

Die Sanierung von Holzschutzmittelbelastungen hat die Verringerung bzw. das Unterbinden von Ausgasungen als Ziel.

Am wirksamsten und sichersten wird dies durch Entfernung der behandelten Materialien erreicht. Alternativ kann jedoch auch mit Abhobeln (z.B. bei tragenden Teilen - Statik beachten) oder Beschichten die Emission wirksam vermindert werden.

Wesentlich ist in jedem Fall eine umfassende Erhebung der belasteten Materialien. Bei sehr hohen Belastungen im behandelten Holz kann es auch zu relevanten Sekundärkontaminationen kommen, d.h. ursprünglich nicht behandelte Flächen oder Textilien im Raum nehmen so viel Schadstoffe auf, daß sie als sekundäre Schadstoffquelle wirken.

 

Holzschutzmittel beim Abbruch

Beim Abbruch und der Entsorgung behandelter Hölzer (meist Verbrennung) sind generell alle Giftstoffe (Holzschutzmittel) unerwünscht. Behandelte Hölzer aller Art sind daher vor dem Abbruch zu identifizieren und getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Eine Beprobung und Analytik auf die verschiedenen möglichen Schadstoffe ist im allgemeinen nur bei größeren einheitlichen Holzchargen wirtschaftlich, anderenfalls erfolgt eine Einstufung gemäß der Verdachtsparameter und der Annahmekriterien der vorgesehenen Verwerter. Näheres wird in der Altholzverordnung geregelt.

Es handelt sich bei Abbruchhölzern um überwachungsbedürftige Abfälle bzw. ggf. besonders überwachungsbedürftige Abfälle.

 

Rechtliche Regelungen

Seit 1989 ist die PCP-Verbotsverordnung in Kraft.

Die PCP-Richtlinie als gemeinsame technische Richtlinie der Bauministerien der Länder regelt die Bewertung und Sanierung ermittelter Belastungen (Version 1996).

Die bundeseinheitliche Altholzverordnung vom 15.08.2002.

Die darin vorgesehene Einstufung von Altholz in verschiedene (Abfall)-Verwertungskategorien beruht auf der Nutzung/Behandlung der Hölzer und nicht auf den analytisch ermittelten Schadstoffgehalten.

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