Abbruch bei benachbarten Gebäuden |
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Statik
und Verankerung |
Ein Abbruch und der folgende Aushub kann u.U. Auswirkungen auf die Statik benachbarter Gebäude haben. Besondere Maßnahmen beim Abbruch bis zur Unterfangung der Nachbargebäude können erforderlich werden.
Es sollte daher geprüft werden, in welcher Tiefe und auf welche Art evtl. Nachbargebäude gegründet sind. Weiterhin sollte bei einem größeren Gebäude jüngeren Baudatums in der Nachbarschaft geprüft werden, ob evtl. Anker in den Boden des eigenen Grundstücks gesetzt wurden.
Bei vorhandenen Fundamenten im Nachbarbereich zu geplanten Baumaßnahmen kann eine erste Abschätzung über evtl. erforderliche Maßnahmen zur Sicherung geführt werden, indem man unterhalb der Fundamente von einem einzuhaltendem Winkel von 30 Grad ausgeht, innerhalb dessen nicht ungestützt ausgehoben bzw. später fundamentiert werden darf. Ist dieser Winkel nicht einzuhalten, sollte man zunächst von Zusatzkosten für einen Verbau ausgehen bzw. fachkundigen Rat einholen.
Insbesondere in der Nachkriegszeit wurden häufig neue oder wiedererrichtete Gebäude an bereist bestehende Häuser angebaut. Auch der Wiederaufbau auf noch vorhandenen Kellern war nicht unüblich.
Bei unmittelbar benachbarten Häusern können daher gemeinsame Wände, Keller und Bodenabdichtungen bestehen, die bei geplanten Abbruch- oder Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Bei Berücksichtigung bereits in der Planung sind die entstehenden Zusatzkosten beim Abbruch in der Regel nicht hoch. Eine evtl. Schädigung solcher Bauteile kann jedoch zu sehr hohen Reparaturkosten bzw. Schadenersatzforderungen führen.
Benachbarte Gebäude können u. U. auch über gemeinsam genutzte Ver- und Entsorgungsleitungen verfügen. Wenn dies bekannt ist, bestehen meist Vereinbarungen über Dienstbarkeiten. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.
Vorhandene Leitungspläne sollten daher in jedem Fall studiert werden. Bei Vorkriegsbauten, aber auch später errichteten Bauten können solche Pläne jedoch in Verlust geraten sein. Die Versorger- und Entsorgergesellschaften besitzen zumindest Informationen mit der Lage der Hausanschlüsse bzw. Übergabepunkte.
Jeder Abbruch ist mit Emissionen verbunden, welche die Nachbarschaft belasten. Erschütterungen und Staubemissionen können zu Schadenersatzansprüchen durch Schäden an Gebäuden oder Verschmutzungen führen.
Bei benachbarten Gebäuden sollte daher bei größeren Abbruchmaßnahmen vor dem Beginn der Arbeiten eine Beweissicherung als Grundlage für evtl. spätere Schadensfeststellungen durchgeführt werden.
Ggf. kann der Abbruchablauf so geplant werden, daß die Schutzwirkung der Altbebauung gegen Lärm- und Staubemissionen möglichst lange erhalten bleibt. Weitergehende Schutzmaßnahmen wie Staubschutznetze oder -Planen sind im Bedarfsfall vorzusehen. Alle Maßnahmen sollten rechtzeitig geplant und in der Abbruchausschreibung berücksichtigt werden.
Bei größeren Projekten kann auch eine Öffentlichkeitsarbeit zum ungestörten Ablauf beitragen.
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