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Brandmeldesysteme

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 Ionisationsmelder

 

Ionisationsmelder

Ionisationsmelder (schwach radioaktiv) müssen beim zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz (Gewerbeaufsichtamt) gemeldet sein. Ein Austausch wird, falls erforderlich, von den Hersteller- und Wartungsfirmen vorgenommen.

Die Um- und Nachrüstung von Gebäuden sowie der Abbruch konfrontiert zwangsläufig mit der Entsorgungsfrage für Ionisationsmelder (I-Melder) aus Brandmeldeanlagen. Strahlenschutzverordnung und Atomgesetz schreiben einen klaren Entsorgungsweg und Nachweis bei der zuständigen Behörde vor. Maßgeblich bei der Wahl des richtigen Partners ist die Frage nach dem Vorhandensein einer "Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen". Der ausgewählte Betrieb sollte mit allen gängigen Radionukliden umgehen dürfen. Bei den I-Meldern handelt es sich um Americium 241 (Am241), Radium 226 (Ra226) und Krypton 85 (Kr85), welche als Nuklid Einsatz finden. Neben Dokumenten zur Beförderung, die den Versand oder die Abholung der I-Melder begleiten, sollte man in jedem Fall auf einen Nachweis bestehen, der die ordnungsgemäße Übernahme der Geräte bescheinigt.

 

 

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