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Aufzüge / Rolltreppen

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 Asbest
 Hydraulikaufzüge

 

Asbest

Bis in den Beginn der 80-er Jahre enthielten Aufzugs- und Rolltreppenanlagen sehr häufig schwach gebundenen Asbest. Asbestzement wurde auch später noch eingesetzt. Betroffen waren insbesondere folgende Teile:

Asbestzement

schwach gebunden

Maschinenraum - Brems- und Kupplungsbeläge
Verkleidung von Fahrtreppen - Platten

 

Maschinenraum - Schaltung (Kleinteile)
Aufzugskorb - Boden (Asbestpappen als Einlage oder Platten), Wandpaneele
Schacht - Schachttüren, Schalter, Platten

Die schwach gebundenen Produkte sind nach der Asbestrichtlinie zu bewerten und zu kennzeichnen sowie ggf. zu sanieren. In jedem Fall entstehen bei Vorhandensein von schwach gebundenem Asbest erhebliche Kosten bei Abbruch, Umbau oder Erneuerung durch fachgerechten Ausbau.

Häufig können die Hersteller bei Angabe der Gerätenummer recht genaue Angaben über Asbestvorkommen in den verschiedenen Bauteilen machen - eine absolute Sicherheit bieten diese Auskünfte jedoch nicht.

Im übrigen gelten die Feststellungen in der ausführlicheren Beschreibung der Asbestproblematik.

 

Hydraulikaufzüge

Aufgrund der oft im Kellerbreich angebrachten Hydraulikstempel fallen viele Hydraulikaufzüge in der VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffe) bzw. den entsprechenden länderspezifischen Bestimmungen in die Kategorie überwachungsbedürftiger Anlagen (Prüfpflicht).

Wie bei allen hydraulischen Anlagen kommt es auch bei Aufzügen bei längerem Gebrauch oft zu Ölverlusten in geringem Umfang. Im Einzelfall ist durch Augenschein nicht immer zu unterscheiden ob Ölflecken sich auf die Betonoberfläche beschränken oder ob eine Untergrundverunreinigung eingetreten ist. Bei Ölflecken auf nicht unterkellerten Fußböden besteht somit konkreter Verdacht auf Untergrundverunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe.

Hydrauliköle enthielten bis 1989 (PCB-Verbotsverordnung) häufig PCB. Sofern keine Sanierung (Totalaustausch) nachweislich stattgefunden hat, ist somit auch heute noch mit PCB in Hydraulikkreisläufen zu rechnen. Auch nach einer Sanierung sind meist noch PCB im neuen Hydrauliköl nachweisbar, da eine vollständige Reinigung kaum möglich ist - die Einstufung PCB-frei erfolgt bei Gehalten < 50 mg/kg.

Bei einer Untergrundverunreinigung durch Öl mit über 50 mg PCB/kg entstehen allerdings meist sehr hohe Kosten, da

Im übrigen gelten die allgemeinen Feststellungen in der ausführlicheren Beschreibung der PCB-Problematik sowie die Informationen zu Bodenverunreinigungen.

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