Polychlorierte Biphenyle (PCB) |
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Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Stoffgruppe mit 209 Substanzen und wurden aufgrund ihrer hohen chemischen Beständigkeit, ihrer hohen Siedepunkte sowie ihrer Nicht-Brennbarkeit von den 50-er Jahren bis 1978 (eingeschränkt bis 1983) als Wärmeüberträger, Flammhemmer und Weichmacher eingesetzt.
Eine akut toxische Wirkung tritt erst bei sehr hohen Konzentrationen auf und ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung. Die chronisch toxische Wirkung beginnt jedoch u. U. bereits bei geringsten Konzentrationen.
PCB können aus hochbelasteten Materialien ausgasen und durch Adsorption an andere Oberflächen zu Sekundärkontaminationen führen. Die Aufnahme von PCB aus Bausubstanz erfolgt über die Raumluft, Hausstaub (vor allem Kleinkinder) und ggf. Lebensmittel, die in der Nähe hochbelasteter Stoffe gelagert wurden. PCB sind hautresorptiv, d.h. sie können auch über Hautkontakt mit kontaminierten Materialien aufgenommen werden.
Bei Abbruch oder Umbau sind PCB-belastete Baustoffe zu identifizieren und zu separieren. PCB-Abfälle gelten als besonders überwachungsbedürftig.
Seit 1984 dürfen PCB nicht mehr eingesetzt werden; seit 01.01.2000 sind PCB-haltige Geräte nicht mehr zulässig und müssen entsorgt werden, sofern keine Ausnahmegenehmigung besteht.
PCB wurden in geschlossenen Systemen u.a. eingesetzt als:
Öle für Transformatoren, Wärmeüberträger, Vakuumpumpen und in Kondensatoren
(auch Leuchtstoffleuchten) - eine Raumluftbelastung geht von solchen Systemen
nur bei Undichtigkeiten aus (meist undichte Kleinkondensatoren).
In offenen Systemen fanden PCB vorwiegend Anwendung als:
Schmier-, Schneid- und Bohröle in der Metallverarbeitung, feuerhemmende Imprägnierungen
in z.B. Deckenplatten und Anstrichen, Weichmacher in Kunststoffen, Lacken, Kitten,
Wachsen, Klebstoffen wie Asphaltkleber sowie in dauerelastischen Fugenmassen
(Thiokol-Fugen) - diese Materialien können über Jahrzehnte zu Raumluft-
und Hausstaubbelastungen beitragen.
Sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau wurden PCB-haltige Produkte aufgrund ihrer hervorragenden Produkteigenschaften bei geringen Kosten häufig eingesetzt. In den neuen Bundesländern fanden PCB aufgrund des dort hohen Preises nur in geringerem Umfang Verwendung.
Bei einem unkonkreten Verdacht auf PCB-belastete Substanzen in Innenräumen (z.B. Bauzeitraum zwischen 1955 und 1978, besonders 1964 - 1972) empfiehlt sich eine Begehung und fachkundige Aufnahme mit Probenahme. Bei Bestätigung oder konkretem Verdacht sollten Materialproben untersucht werden. Die PCB-Analytik beschränkt sich gebräuchlicherweise auf sechs Leitsubstanzen (PCB nach Ballschmiter), deren Gehalt zur Abschätzung des Gesamtgehaltes an PCB mit dem Faktor 5 multipliziert wird. Dabei werden jedoch viele hochtoxische PCB nicht analytisch erfaßt, so daß die Heranziehung der so errechneten PCB-Gehalte für toxikologische Bewertungen zweifelhaft ist. Andererseits würde durch die Bestimmung aller Einzelsubstanzen und Bewertung nach Toxizitätsäquivalenten ein sehr hoher analytischer Aufwand entstehen, der nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt ist.
Für die Raumluftbelastung besteht ein amtlich allgemein benutzter Vorsorgewert von 300 ng/cbm (PCB-Richtlinien der Länder, Beispiel NRW), der jedoch nicht unumstritten ist. Unterhalb dieses Wertes werden in den entsprechenden Richtlinien weitere Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen für nicht erforderlich gehalten. Bei Gehalten bis 3000 ng/cbm = 3 µg/cbm werden Sanierungsmaßnahmen für mittelfristig erforderlich, über 3000 ng/cbm für unverzüglich erforderlich gehalten.
Da PCB schwerflüchtig sind und eine sehr viel stärkere Freisetzung bei höheren Temperaturen erfolgt, sollte der Nachweis der Unterschreitung von Richtwerten unter entsprechenden Bedingungen erfolgen (z.B. Sommerhalbjahr).
Für die Hausstaubbelastung existieren keine offiziellen Werte zur Einstufung, bei Werten über 5 mg/kg ist jedoch in der Regel von einer Belastungsquelle im Raum auszugehen, die aufgespürt und saniert werden sollte.
Eine Sanierung PCB-belasteter Gebäude hat zum Ziel, die Raumluftbelastung durch PCB-haltige Produkte dauerhaft zu senken. Dies sollte durch restloses Entfernen der PCB-haltigen Produkte (Primärquellen) geschehen, in Ausnahmen kann auch eine räumliche Abtrennung sinnvoll sein. Sekundärbelastungen, die durch Ausgasen von PCB entstanden sind, können oft auch durch Beschichten saniert werden.
Die Sanierungsmaßnahmen sind durch qualifizierte Firmen, die über die entsprechende Fachkunde und die erforderlichen Geräte verfügen, durchzuführen und sind anzeigepflichtig bei der zuständigen BG (BGR 128) sowie bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde.
Die Sanierung erfolgt nach detaillierter Aufnahme der Primär- und Sekundärbelastungen und Erstellung eines Sanierungskonzeptes in Schwarzbereichen unter Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen, Schutzkleidung). Im Gegensatz zur Asbestsanierung kann dabei meist von Unterdruckhaltung und Abluftfilterung abgesehen werden. Es handelt sich jedoch um Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß BGR 128.
Der Sanierungserfolg ist durch Raumluftmessungen nachzuweisen. Diese sind von einer zugelassenen Meßstelle durchzuführen; PCB-Gehalte von 300 ng/cbm sollen unterschritten werden.
Es gelten die entsprechenden abfallrechtlichen Bestimmungen für PCB-Abfälle (über 50 mg PCB/kg):
Die Kosten für eine PCB-Sanierung (Fugenmassen, Akustikdecken) betragen in der Regel über hundert bis einige hundert €/cbm umbautem Raum.
Bei Verdacht auf PCB-belastete Baustoffe sind diese zu untersuchen und ggf. (Gehalte über 50 mg/kg in der Originalzubereitung) zu entfernen und zu separieren.
Die folgende Sanierung kann sich auf die Entfernung der Primärquellen beschränken; die Erfolgskontrolle erfolgt durch Sichtprüfung.
Der Betrieb, der die Sanierung durchführt, muß die bei der Sanierung anfallenden PCB-haltigen Abfälle (Abfälle mit PCB-Gehalten < 50 mg/kg gelten für die Entsorgung als PCB-frei) bis zur Abholung durch einen Beförderer separat und gekennzeichnet an geeigneter Stelle bereitstellen.
Die Kosten der PCB-Sanierung beim Abbruch liegen meist in der Größenordnung von € 2 - 4/lfm Fugenmasse.
Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Verordnung ueber Arbeitsstätten (Arbeitsstaettenverordnung - ArbStättV)
Arbeitsstätten-Richtlinien
TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz", MAK- und TRK-Werte - Ausgabe Juni 1994, Bundesarbeitsblatt 6/1994, S. 34-53
TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe", Ausgabe Juni 1994, Bundesarbeitsblatt 6/1994, S. 56-63
LAGA-Merkblatt "Entsorgung PCB-haltiger Abfälle" in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (PCBAbfallV)
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